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Bereitstellung von Kontaktdaten und Benennung von Verantwortlichen gemäß internationalen Vorschriften


Chris

Frage

Hallo Vario, 

wird es dazu eine Funktion in der Fil. geben , um dieses mit an den Marktplatz zu schicken ? 

 

Zur Einhaltung internationaler Vorschriften kann es sein, dass Verkäufer angehalten werden, in ihren Angeboten bestimmte Kontaktangaben zu machen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass bei eBay nur sichere Produkte verkauft werden und dass in den Regionen, in denen dies erforderlich ist, bekannt ist, welche Stelle für Fragen der Produktsicherheit und Compliance zuständig ist.

Gemäß verschiedenen Sicherheitsvorschriften, wie zum Beispiel der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), müssen Sie als Verkäufer, der bestimmte Produkte in bestimmten Regionen verkauft, z.B. in der EU oder in Nordirland, Kontaktinformationen für den Hersteller und in einigen Fällen für die EU Verantwortliche Person angeben, damit gewährleistet ist, dass die Produktsicherheitsstandards erfüllt sind und eingehalten werden.

EU Verantwortliche Person

Eine EU Verantwortliche Person ist ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur. Sie ist die Stelle in der EU, die für bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Einhaltung von Fragen der Compliance und Produktsicherheit zuständig ist. Als EU Verantwortliche Personen werden folgende Unternehmen akzeptiert:

  • Hersteller, sofern er in der EU ansässig ist,
  • Bevollmächtigter Vertreter des Herstellers in der EU,
  • Einführer in der EU, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist oder
  • ein Fulfillment-Dienstleiter in der EU für die Produkte, mit denen er zu tun hat, wenn es keinen in der EU ansässigen Hersteller, bevollmächtigten Vertreter oder Einführer gibt.

Er hat die folgenden Hauptaufgaben:

  • Er muss überprüfen, dass die EU-Konformitätserklärung oder die Leistungserklärung für das Produkt erstellt wurde und den rechtlichen Anforderungen entspricht.
  • Er muss überprüfen, dass die technischen Unterlagen des Produkts erstellt wurden und auf Aufforderung den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden können.
  • Er muss bei der Übermittlung aller zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlichen Informationen mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.
    • Wenn eine EU Verantwortliche Person / ein Wirtschaftsakteur Grund zur Annahme hat, dass ein Produkt nicht konform ist oder ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit der Öffentlichkeit darstellt, muss er die Behörden unterrichten und selbst Maßnahmen ergreifen oder den Hersteller zu Maßnahmen auffordern.

Wenn es einen in der EU ansässigen Hersteller oder bevollmächtigten Vertreter des Herstellers gibt, ist dieser die EU Verantwortliche Person. Wenn es keinen in der EU ansässigen Hersteller gibt, ist der Einführer die EU Verantwortliche Person. Wenn es keinen in der EU ansässigen Hersteller, Einführer oder Bevollmächtigen gibt, kann ein in der EU ansässiger Fulfillment-Dienstleister als EU Verantwortliche Person benannt werden.

Hersteller

Der Hersteller ist die juristische Person, die das Produkt hergestellt hat oder veranlasst hat, es herzustellen. Wenn der Hersteller eine niedergelassene physische Präsenz in der EU hat, ist er selbst die EU Verantwortliche Person.

Bevollmächtigter Vertreter

Ein Hersteller kann einen Vertreter bevollmächtigen, in seinem Namen in der Europäischen Union als EU Verantwortliche Person zu handeln.

Wenn der Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter benannt hat, lassen Sie sich dessen Namen und die Kontaktdaten (einschließlich Postanschrift und E-Mail-Adresse) geben und sorgen Sie dafür, dass diese Angaben im Angebot enthalten sind und auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben werden. Wenn der Nicht-EU-Hersteller keinen Bevollmächtigten in der EU benannt hat, setzen Sie gemeinsam mit dem Hersteller einen solchen Bevollmächtigten ein. Der bevollmächtigte Vertreter muss vom Hersteller schriftlich beauftragt werden und die EU-Konformitätserklärung, die Leistungserklärung und andere technische Unterlagen vom Hersteller einholen und aufbewahren.

Wir haben eine Liste mit einigen erfahrenen Drittunternehmen zusammengestellt, die Ihnen unter Umständen weiterhelfen können. Die folgenden Unternehmen können Unterstützung für die meisten Produkte anbieten, für die die EU-Vorschriften gelten (unabhängig davon, ob es sich um Software oder Hardware handelt).

Drittunternehmen

Einführer

Für die Zwecke der Rolle als EU Verantwortliche Person ist ein Einführer die juristische Person, die die Waren in die EU einführt.

Fulfillment-Dienstleister

Wenn es keinen in der EU ansässigen Hersteller, Einführer oder bevollmächtigen Vertreter gibt, kann ein in der EU ansässiger Fulfillment-Dienstleister als EU Verantwortliche Person benannt werden.

Fulfillment-Dienstleister in der EU sind Unternehmen oder Einzelpersonen in der EU, die sich auf mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen spezialisiert haben:

  • Lagerhaltung,
  • Verpackung,
  • Adressierung und
  • Versand.

Versandunternehmen und Logistikdienstleister, die nur den Versand oder Transport von Waren übernehmen, sind keine Fulfillment-Dienstleister.

Wenn Sie mit einem Fulfillment-Dienstleister in der EU zusammenarbeiten möchten, können Sie sich an den Hersteller wenden, um ihn zu veranlassen, dem Fulfillment-Dienstleister die relevanten Unterlagen bereitzustellen. Wenn der Fulfillment-Dienstleister die Unterlagen und Ihre Ware akzeptiert, wird er zur EU Verantwortlichen Person. Sie können dann im Angebot und auf dem Produkt oder dessen Verpackung seinen Namen und seine Kontaktdaten (einschließlich seiner Postanschrift und E-Mail-Adresse) angeben. Möglicherweise werden Sie einige Fulfillment-Dienstanbieter allerdings stattdessen um einen Bevollmächtigten für Ihre Produkte bitten. Das entbindet Sie aber nicht von der Pflicht, zusammen mit dem Nicht-EU-Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in der EU einzusetzen.

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise lediglich als Anleitung zur Verfügung gestellt werden und keine rechtlichen Empfehlungen darstellen.

Angeboten Kontaktinformationen hinzufügen

Sobald Ihnen die Angaben zum Hersteller und/oder zur EU Verantwortlichen Person vorliegen, können Sie sie Ihren Angeboten hinzufügen.

So fügen Sie einem einzelnen Angebot Informationen hinzu

  1. Erstellen Sie ein neues Angebot oder bearbeiten Sie ein vorhandenes Angebot.
  2. Gehen Sie zu Produkthinweise.
  3. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen neben dem Produkthersteller.
  4. Klicken Sie auf + Produkthersteller hinzufügen, um Kontaktinformationen hinzuzufügen.
  5. Wenn Ihr Produkthersteller nicht in der EU oder in Nordirland ansässig ist, können Sie auch auf + EU Verantwortliche Person hinzufügen klicken, um Kontaktinformationen hinzuzufügen.

So fügen Sie mehreren Angeboten Informationen hinzu

  1. Erstellen Sie mehrere neue Angebote oder wählen Sie eine Gruppe vorhandener Angebote aus, um Sie zu bearbeiten.
  2. Verwenden Sie die Kontrollkästchen auf der rechten Seite, um die Einträge auszuwählen, denen Sie Kontaktinformationen hinzufügen möchten.
  3. Wählen Sie im Dropdown-Menü Gebündelt bearbeiten die Option Angaben zum Artikel.
  4. Wählen Sie im Bereich Produkthinweise die Option Produkthersteller aus.
  5. Wählen Sie im Dropdown-Menü Ändern in.
  6. Fügen Sie die Kontaktinformationen des Produktherstellers hinzu.
  7. Wenn der Produkthersteller nicht in der EU oder in Nordirland ansässig ist, kehren Sie nach dem Speichern Ihrer Produktherstellerinformationen zum Bereich Angaben zum Artikelzurück und wählen Sie EU-Verantwortliche Person.
  8. Sie können bis zu fünf EU Verantwortliche Personen hinzufügen.
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Empfohlene Beiträge

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Ich schreibe hier mal den Text aus den News.
Wirtschaftsakteur für Marktplätze hinterlegen

Um die EU-Vorgabe zu erfüllen, wird die Angabe eines Wirtschaftsakteurs (“Economic Operator”) bei vielen Marktplätzen demnächst verpflichtend werden. Sie haben nun in der Herstellerverwaltung (Menüpunkt 1.1.6) die Möglichkeit, einen Hersteller zusätzlich auch als Wirtschaftsakteur zu definieren, wird über das Feld Typ gesteuert. Alternativ lassen sich Wirtschaftsakteure anlegen, die keine Hersteller sind. Das kann für EU-Importe beispielsweise der Fulfillment-Dienstleister sein. Den Wirtschaftsakteur können Sie dann in der Artikelverwaltung dem jeweiligen Artikel zuweisen, um ihn an die Marktplätze zu übertragen (Reiter Zusatzinfos).

Im ersten Schritt werden die Daten an eBay und Otto übertragen. Sollten uns die Vorgaben zu anderen Marktplätzen vorliegen, werden diese im Rahmen regulärer Programmupdates ebenfalls mit den Daten des Wirtschaftsakteurs versorgt.

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