schon seit dem 01.01.2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit der Kassennachschau (kurz unangemeldete Kassenprüfung im Betrieb), wird aber seit 2020 nun verstärkt durch geführt!
Hierfür müssen seitens des "Kassenherstellers" zur Verfügung stehen:
1.) Organisationsunterlagen der Kasse sprich Einrichtungs- und Änderungsprotokolle, Bedienungshandbücher und Verfahrensdokumentation der Kasse.
2.) sofortige maschinelle Auslesungsmöglichkeit aller Kassendaten in einem von der Finanzverwaltung unterstützten Format
Punkt 2 einfach meine Frage, ist das gewährleistet? Hieran anschließend, wann ist mit der Umsetzung der zusätzlich geforderten TSE zu rechnen?
Punkt 1 hier machen mir 2 Details Bauchschmerzen, Detail 1: was lege ich als Einrichtungs- und Änderungsprotokolle vor?
Detail 2: Verfahrensdokumentation der Kasse, das ist für einen Anwender eine sehr große Hürde. Wenn Vario hier eine Muster-VD speziell für die Vario-Kasse zur Verfügung stellen könnte, so blieben nur noch betriebsspezifische Dinge zu ergänzen, aber der große Wust, was die Vario-Kasse selber betrifft, wäre dann schon korrekt beschrieben .
Gibt es hier Unterlagen für die Anwender? Bitte beachten, der Anwender muss diese SOFORT bei der unangemeldeten und überraschenden Kassennachschau vorlegen!
Ein Nachreichen wird nicht zugelassen, wenn so etwas fehlt, ist dies ein formaler Mangel, der 1. als Odrnungswidrigkeit Bußgeld kostet 2. zur Schätzung eines Sicherheitszuschlags des FA führt, der bis zu 10% des Jahresumsatzes betragen kann, mal Minimum 3 Jahre (üblicher Prüfungszeitraum). Außerdem wird dann sehr gerne eine sofortige Außenprüfung angesetzt (= Betriebsprüfung).
Ist also ein echt heikles Thema, ich würde mich über Hinweise und konkrete Hilfen sehr freuen und denke das betrifft sehr viele Anwender (eigentlich alle die auch Bargeschäfte haben).
Frage
Winfried Bernartz
Hallo,
schon seit dem 01.01.2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit der Kassennachschau (kurz unangemeldete Kassenprüfung im Betrieb), wird aber seit 2020 nun verstärkt durch geführt!
Hierfür müssen seitens des "Kassenherstellers" zur Verfügung stehen:
1.) Organisationsunterlagen der Kasse sprich Einrichtungs- und Änderungsprotokolle, Bedienungshandbücher und Verfahrensdokumentation der Kasse.
2.) sofortige maschinelle Auslesungsmöglichkeit aller Kassendaten in einem von der Finanzverwaltung unterstützten Format
Punkt 2 einfach meine Frage, ist das gewährleistet? Hieran anschließend, wann ist mit der Umsetzung der zusätzlich geforderten TSE zu rechnen?
Punkt 1 hier machen mir 2 Details Bauchschmerzen, Detail 1: was lege ich als Einrichtungs- und Änderungsprotokolle vor?
Detail 2: Verfahrensdokumentation der Kasse, das ist für einen Anwender eine sehr große Hürde. Wenn Vario hier eine Muster-VD speziell für die Vario-Kasse zur Verfügung stellen könnte, so blieben nur noch betriebsspezifische Dinge zu ergänzen, aber der große Wust, was die Vario-Kasse selber betrifft, wäre dann schon korrekt beschrieben .
Gibt es hier Unterlagen für die Anwender? Bitte beachten, der Anwender muss diese SOFORT bei der unangemeldeten und überraschenden Kassennachschau vorlegen!
Ein Nachreichen wird nicht zugelassen, wenn so etwas fehlt, ist dies ein formaler Mangel, der 1. als Odrnungswidrigkeit Bußgeld kostet 2. zur Schätzung eines Sicherheitszuschlags des FA führt, der bis zu 10% des Jahresumsatzes betragen kann, mal Minimum 3 Jahre (üblicher Prüfungszeitraum). Außerdem wird dann sehr gerne eine sofortige Außenprüfung angesetzt (= Betriebsprüfung).
Ist also ein echt heikles Thema, ich würde mich über Hinweise und konkrete Hilfen sehr freuen und denke das betrifft sehr viele Anwender (eigentlich alle die auch Bargeschäfte haben).
Winfried Bernartz
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