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Kassennachschau und verbundene Anforderungen


Winfried Bernartz

Frage

Hallo,

schon seit dem 01.01.2018 hat das Finanzamt die Möglichkeit der Kassennachschau (kurz unangemeldete Kassenprüfung im Betrieb), wird aber seit 2020 nun verstärkt durch geführt!

Hierfür müssen seitens des "Kassenherstellers" zur Verfügung stehen:

1.) Organisationsunterlagen der Kasse sprich Einrichtungs- und Änderungsprotokolle, Bedienungshandbücher und Verfahrensdokumentation der Kasse.

2.) sofortige maschinelle Auslesungsmöglichkeit aller Kassendaten in einem von der Finanzverwaltung unterstützten Format

 Punkt 2   einfach meine Frage, ist das gewährleistet? Hieran anschließend, wann ist mit der Umsetzung der zusätzlich geforderten TSE zu rechnen?

Punkt 1  hier machen mir 2 Details Bauchschmerzen, Detail 1: was lege ich als Einrichtungs- und Änderungsprotokolle vor?

               Detail 2: Verfahrensdokumentation der Kasse, das ist für einen Anwender eine sehr große Hürde. Wenn Vario hier eine Muster-VD speziell für die Vario-Kasse zur Verfügung stellen könnte, so                     blieben nur noch betriebsspezifische Dinge zu ergänzen, aber der große Wust, was die Vario-Kasse selber betrifft, wäre dann schon korrekt beschrieben .

Gibt es hier Unterlagen für die Anwender? Bitte beachten, der Anwender muss diese SOFORT bei der unangemeldeten und überraschenden Kassennachschau vorlegen!

Ein Nachreichen wird nicht zugelassen, wenn so etwas fehlt, ist dies ein formaler Mangel, der 1. als Odrnungswidrigkeit Bußgeld kostet 2. zur Schätzung eines Sicherheitszuschlags des FA führt, der bis zu 10% des Jahresumsatzes betragen kann, mal Minimum 3 Jahre (üblicher Prüfungszeitraum). Außerdem wird dann sehr gerne eine sofortige Außenprüfung angesetzt (= Betriebsprüfung).

Ist also ein echt heikles Thema, ich würde mich über Hinweise und konkrete Hilfen sehr freuen und denke das betrifft sehr viele Anwender (eigentlich alle die auch Bargeschäfte haben).

Winfried Bernartz

 

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5 Antworten auf diese Frage

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Hallo Herr Bernartz,

Zitat

1.) Organisationsunterlagen der Kasse sprich Einrichtungs- und Änderungsprotokolle, Bedienungshandbücher und Verfahrensdokumentation der Kasse.

Bedienungshandbücher
Dort stellen wir den Kunden unsere Kassenfibel zur Verfügung: 
Kassenvorgänge.pdf

Verfahrensdokumentation
Müssen Sie, wie Sie bereits erwähnt haben, selber Anlegen. Dazu kann Ihnen dann die Kassenfibel als Vorlage dienen.

Einrichtungs- und Änderungsprotokolle
die Kasse wird lediglich über die Replikationen (V8Repl.exe & K8Repl.exe) befüllt. Sowohl bei der Einrichtung als auch bei Änderungen. Daher sind als solche Unterlagen die CSV-Dateien dir bei der Replikation ausgetauscht werden als Referenz zu nehmen. Diese finden Sie in den Replikationspfaden der Kasse & Vario, je nach Einrichtung:
 

Replikationspfade.png

 

 

Zitat

2.) sofortige maschinelle Auslesungsmöglichkeit aller Kassendaten in einem von der Finanzverwaltung unterstützten Format

GDPdU - Grundsätze zur Durchführung und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen
In Ihrer Vario finden Sie im Menüpunkt 9.6.8. Datenausspielung für den Steuerprüfer (GDPdU / GoBD), die Möglichkeit die Buchungsrelevanten auszuspielen.
Die dort exportierten Dateien sind mit der IDEA-Software des FA kompatibel einlesbar.

GDPdU.png

 

 

vor 14 Stunden schrieb Winfried Bernartz:

Hieran anschließend, wann ist mit der Umsetzung der zusätzlich geforderten TSE zu rechnen?

KassenSichV.
Ein genaues Datum der fertigen Anbindung dieser Schnittstelle kann ich Ihnen nicht nennen. Ich kann Ihnen aber sagen das wir mit Hochdruck daran arbeiten unsere Kasse an die rechtlichen Bedingungen anzupassen.

Generelle Info: Es gibt eine Übergangsfrist (nicht Beanstandungsregelung) bis zum 30.09.2020: 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html 

 

Mit freundlichen Grüßen
Jan Zirvas

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Danke für das aufgeworfene und behandelte Tema Verfahrensdokumentation. Hatte mich schon lange Beschäftigt. Mit den Infos konnte ich unsere Verfahrensdokumentation vervollständigen. Das müsste doch alles Interessieren. Vielleicht hat Vario auch die Möglichkeit, wie andere Kassenhersteller eine vorgefertigte Verfahrensdokumentation für seine Kunden bereit zu stellen.

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Hallo djholger,

die Verfahrensdokumentation beschreibt wie Sie speziell in Ihrem Unternehmen die Kassensoftware nutzen + alle Arbeitsschritte die noch anfallen.
Die Kassenfibel beschreibt nur was seitens der Software ausgeführt werden muss/soll.

Jedes Unternehmen arbeitet natürlich anders. Daher können wir Ihnen keine Verfahrensdoku aushändigen sondern lediglich das Handbuch in Form der Kassenfibel.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Zirvas

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Am 24.1.2020 um 08:17 schrieb Jan Zirvas:

KassenSichV.

 

Ein genaues Datum der fertigen Anbindung dieser Schnittstelle kann ich Ihnen nicht nennen. Ich kann Ihnen aber sagen das wir mit Hochdruck daran arbeiten unsere Kasse an die rechtlichen Bedingungen anzupassen.

Generelle Info: Es gibt eine Übergangsfrist (nicht Beanstandungsregelung) bis zum 30.09.2020: 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html 

 

Mit freundlichen Grüßen
Jan Zirvas

 

Wir möchten auch noch mal an das Thema TSE anknüpfen.
Können wir uns darauf verlassen, dass die Vario Kasse ab 1.10.2020 TSE konform ist?

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Hallo buntwäsche,

derzeit gibt es noch keine endgültig zertifizierte TSE welche wir anbinden können.

Wir können daher leider nicht versprechen das wir bis zum 30.09.2020 eine TSE konforme Kassensoftware ausliefern können, dies kann derzeit keiner.
Es bleibt daher nur abzuwarten was BMF bzw. BSI als nächste Schritte offenlegen.

Sobald wir die Möglichkeiten haben, wird die VARIO 8 Kasse TSE konform.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jan Zirvas

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